"Aquarelle"


























































v

    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Für Malen und Zeichnen für Freizeitmaler. Für Kinder ab 5 bis 12 Jahren.
    1. Die Unterrichtsstunde (einmal in der Woche) beträgt 120 Minuten, bzw. 2 volle Stunden.
    Stundenausfall welcher auf Krankheit oder Ausfalls des Lehrers beruht,
    kann auf einen anderen Tag verlegt werden oder als Mehrstunden auf die anderen
    Kurstage verteilt werden. Ist der Malschule dies nicht innerhalb 4 Wochen möglich,
    wird der anteilige Betrag erstattet.


    2. Die schriftliche Anmeldung (bei Kindern durch den gesetzlichen Vertreter) schließt
    die Anerkennung der Zielsetzung der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein.


    3. Die Teilnahmegebühren werden monatlich, im Voraus per Bankeinzug, von dem auf der
    Anmeldung angegebenen Konto, eingezogen.


    4. Die Mindest-Teilnahme beträgt 2 Monate. Falls bis Ende des 2ten Monats keine
    schriftliche oder mündliche Kündigung vorliegt, verlängert sich also die Teilnahmezeit jeweils
    um weitere 2 Monate. Individuelle Absprachen sind möglich.


    5. Die Beendigung der sich aus der Anmeldung ergebenen Verpflichtungen ist
    abhängig von der fristgemäßen schriftlichen oder mündlichen Kündigung. Fernbleiben vom Unterricht
    ist ohne Einfluss auf die Gebührenverpflichtung.
    Bitte geben Sie bei einer Kündigung Ihre Gruppe an, z.B. Dienstag 17 Uhr.


    6. Unterrichtsversäumnisse einzelner Teilnehmer aus Krankheits-, Urlaubs- oder
    anderen Gründen mindern nicht den Gebührenanspruch.


    7. An den gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen, sowie während der allgemeinen
    Schulferien der öffentlichen Schulen findet kein Unterricht statt.


    8. Eine Haftung für die vom Teilnehmer mitgeführten Geldbeträge oder Wertgegenstände
    kann nicht übernommen werden.

    9. Das Zusehen der Angehörigen ist nach vorheriger Absprache möglich und
    sollte bis spätestens 1 Woche im Voraus angekündigt werden.
    10. Pünktlichkeit sichert für alle Teilnehmer die Geschlossenheit
    der Unterrichtsstunden.


    11. Die Aufsichtspflicht bei vorschulpflichtigen Kindern beginnt mit
    der Übergabe und endet mit dem Ende des Unterrichts.


    12. Die Erziehungsberechtigten der Kinder hinterlegen eine Telefonnummer
    wo Sie während des Aufenthaltes des Kindes beim Kurs erreichbar sind.


    13. Für Garderobe kann keine Haftung übernommen werden.